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Wissenswertes zur AHV u. Erbschaften, s. PDF

Jeder Arbeitnehmer ab dem 18. Altersjahr bezahlt 4,2% vom Salär an die AHV. Sein Arbeitgeber entrichtet den gleichen Beitrag zugunsten seines Angestellten. Nur wer lückenlos seine AHV-Beiträge über - Männer 44 / Frauen 43 Jahre - einbezahlt hat, erhält eine Vollrente. Wichtig ist, dass man die AHV-Beiträge auch dann bezahlt, wenn man z.B. wegen Arbeitslosigkeit / Auslandsaufenthalt / Studium eine gewisse Zeit nicht erwerbstätig ist. Der aktuelle minimale Jahresbeitrag beträgt CHF 480.00  Nichterwerbstätige Ehepartner sind von der Beitragspflicht befreit, sofern der erwerbstätige Ehepartner an die AHV mindestens CHF 960.00 jährlich bezahlt.

 

Die genaue Berechnung der individuellen Rentenhöhe ist sehr komplex und wird von der zuständigen AHV-Ausgleichsstelle vorgenommen. Diese kann sich aus folgenden Teilen zusammensetzen: Erwerbseinkommen / Erziehungsgutschriften für Kinder / Betreuungsgutschriften für die Pflege naher Verwandter. Es kann allenfalls noch ein

Aufwertungsfaktor für die Berechnung des durchschnittlichen Jahreseinkommens hinzugezogen werden.

Erbschaften und ihre Tücken.pdf
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"Vertrauen Sie meiner langjährigen Erfahrung"